Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Chemnitz, Zwickau und dem Vogtland

Werden Jugendliche und in manchen Fällen auch Heranwachsende beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, fallen sie unter das Jugendstrafrecht.

Wir haben als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht langjährige Erfahrungen und können Sie von Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an unterstützen. Gemeinsam definieren wir ein Verteidigungsziel und setzen dieses im Strafverfahren nachhaltig um.

Sie suchen einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Chemnitz, Zwickau oder dem Vogtland? Dann kommen Sie gern auf uns zu.

Unter das Jugendstrafrecht fallen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Auch für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren kann das Jugendstrafrecht Anwendung finden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Tat als Jugendverfehlung gewertet werden kann oder die sittliche und geistige Entwicklung des Heranwachsenden eher der eines Jugendlichen gleicht. Jugendliche unter 14 Jahren sind generell strafunfähig.

Der Unterschied liegt in den Weisungen, die im Jugendstrafrecht Anwendung finden. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Weisungen im Jugendstrafrecht sind beispielsweise:

  • Eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen
  • Arbeitsleistungen zu erbringen
  • Einen sozialen Trainingskurs zu besuchen
  • An einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.