Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen. Nicht nur fachlich kompetent, sondern auch menschlich super.
Wir haben uns hier zu jeder Zeit sicher und gut aufgehoben gefühlt.
Als Opfer einer Straftat stehen Sie vor einzigartigen und oft überwältigenden Herausforderungen. In der Rechtsanwaltskanzlei ADVOCATIA in Zwickau verstehen wir die tiefen seelischen und körperlichen Wunden, die solche Ereignisse hinterlassen. Unsere Rechtsanwältin Diana Enzinger ist spezialisierte Opferanwältin und bietet Ihnen nicht nur juristische, sondern auch menschliche Unterstützung. Mit Fachkompetenz, Engagement und einem tiefen Verständnis für Ihre Situation setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Das Erleben von Gewalt ist traumatisch und das Gerichtsverfahren kann oft als zusätzliche Belastung empfunden werden. Wir bieten Ihnen eine einfühlsame Begleitung, die darauf ausgerichtet ist, Ihre Stimme im Rechtssystem zu stärken und Ihnen das Gefühl des Alleingelassen Werdens zu nehmen. Frau Enzinger arbeitet eng mit Opferschutzvereinen und Psychologinnen und Psychologen zusammen, um sicherzustellen, dass Sie umfassend unterstützt werden - seelisch und rechtlich.
Ihr Weg zur Gerechtigkeit: Unterstützung durch eine erfahrene Opferanwältin
Als Opfer haben Sie ein Recht auf anwaltliche Vertretung, die unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos sein kann. Frau Rechtsanwältin Enzinger begleitet Sie aktiv und einfühlsam durch das Verfahren, von der ersten Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und Ihnen zu helfen, Gerechtigkeit zu erfahren und das Erlebte zu verarbeiten.
Wir verstehen, dass es Ihnen schwerfällt, mit anderen Menschen über das Erlebte zu sprechen. Alles, was Sie uns anvertrauen, behandeln wir streng vertraulich. Wir sind da, um Ihnen zu helfen und dafür zu sorgen, dass Ihre Rechte als Opfer einer Straftat gewahrt und respektiert werden.
Wir beraten und vertreten Sie als Rechtsanwalt u.a. in diesen Strafsachen:
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Ihrer speziellen Situation helfen können. Wir engagieren uns dafür, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie verdienen.
Zusammenarbeit zwischen Anwalt, Vereinen, Psychologen und Behörden
Wichtig für Sie: Wir arbeiten eng zusammen mit Opferschutzverbänden, Psychologen und - im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe - auch mit Behörden wie der Polizei, dem Jugendamt oder dem kommunalen Sozialverband.
Rechtsanwältin Enzinger ist Vorstandsmitglied im Verein Opferhilfe Sachsen e.V. Die fachübergreifende Kooperation ermöglicht die intensive Betreuung von Opfern und Zeugen von Straftaten.
Das tun wir für Sie als Opferanwalt
Rechtsanwältin Diana Enzinger vertritt Ihre Interessen als Opfer einer Straftat. Wir übernehmen für Sie vielfältige Aufgaben, die Ihnen bei der Aufarbeitung dessen helfen, was Ihnen widerfahren ist:
Frau Rechtsanwältin Enzinger ist als Anwältin für Strafrecht in Zwickau mit den Dimensionen vieler Strafverfahren bestens vertraut. Dies umfasst auch das Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Verteidigern und der Presse. Die juristische Betreuung erfolgt stets im Interesse der Opfer von Gewalttaten. Unsere Kanzlei gewährleistet Ihnen vom ersten Anruf an einen diskreten, besonnenen und achtsamen Umgang.
Opferanwalt für Opfer von sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung
Unter sexueller Nötigung oder Missbrauch versteht man umgangssprachlich eine sexuelle Handlung an einer anderen Person. Sie wird gegen den Willen des Opfers vorgenommen und das Opfer ist aufgrund seiner körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht in der Lage, sich gegen diese Handlung zu wehren.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Rechte der Opfer solcher Straftaten gestärkt und die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen verbessert.
Im Vordergrund solcher Straftaten steht in vielen Fällen ein psychologischer Aspekt und für das Opfer nach der Rechtsprechung eine gewisse Genugtuung gegenüber dem Täter oder der Täterin. Nicht selten haben Opfer und Täter den gleichen familiären Hintergrund, so dass viele Straftaten aus Angst oder Scham nicht zur Anzeige gebracht werden.
Als Opfer von sexueller Nötigung, Missbrauch oder Vergewaltigung sollten Sie sich an eine Opferschutzorganisation wie die Opferhilfe Sachsen e.V. oder an einen auf Opferrechte spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Wenn es zum Äußersten gekommen ist, sollten Sie auf jeden Fall mögliche Beweise sichern und Anzeige beim zuständigen Fachkommissariat der Polizei erstatten.
Im Jahr 2023 wurden den Zahlen des Bundeskriminalamts zufolge rund 40.700 Personen Opfer von Sexualdelikten. Das ist ein trauriger Rekord. Sexuelle Gewalt betrifft alle: Frauen und Männer, Mädchen und Jungen.
Als Rechtsanwältin unterstützt Frau Enzinger Sie als Opfer sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung. Mit ihrer einfühlsamen und gleichzeitig entschlossenen Herangehensweise kämpft sie für die Rechte und die Gerechtigkeit ihrer Klienten in diesen sensiblen Fällen.
Durch unsere Expertise und unser Engagement konnten wir bereits zahlreichen Opfern helfen, ihre Stimme zu erheben und vor Gericht für ihre Ansprüche einzutreten.
Wir unterstützen Sie gern und vermitteln Ihnen auch psychologische Hilfe.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Für Kinder gelten besondere Vorschriften und Sonderregelungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Sexuelle Handlungen gegenüber Kindern bis zum vollendeten 13. Lebensjahr sind immer strafbar. Ein Kind kann bis zu diesem Alter nie in sexuelle Handlungen einwilligen. Es gilt der Grundsatz des § 176 StGB. Der Gesetzgeber hat nicht nur die Handlung an sich, sondern auch folgende weiter gefasste Tätigkeiten unter Strafe gestellt:
- Aufforderungen des Kindes zu sexuellen Handlungen an sich selbst oder anderen Personen
- Ausübung sexueller Handlungen im Beisein des Kindes
- Vorführung pornografischen Materials vor den Augen des Kindes
Das genaue Strafmaß bei Kindesmissbrauch ist abhängig von der Schwere der Tat. Der Gesetzgeber hat hier eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Diese Taten sind schwere Delikte im deutschen Strafrecht.
Sie wünschen sich eine einfühlsame Anwältin?
Wir unterstützen Sie in Ihrer schweren Situation und helfen Ihnen bei Ihren nächsten Schritten.
Körperverletzung, Totschlag und Mord
Der Gesetzgeber unterscheidet bei Körperverletzungen zwischen verschiedenen Arten und Schweregraden und Folgen.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Die Art der Tat sowie etwaige Hilfsmittel bei der Tatbegehung sind entscheidende Kriterien für die Einstufung des Strafmaßes. Ein Mord gemäß § 211 StGB liegt vor, wenn eine absichtliche Tötung mit besonders egoistischen Motiven, wie niederen Beweggründen, Habgier oder Heimtücke, oder der Begehung auf besonders verwerfliche Art und Weise begangen wird.
Diesbezüglich sei angemerkt, dass Mord von Totschlag zu unterscheiden ist. Letzterer ist in § 212 StGB definiert und erfüllt nicht die Merkmale eines Mordes.
Sie suchen eine Anwältin, die Sie bei Ihren nächsten Schritten und im Strafprozess begleitet?
Anwalt für die Nebenkläger im Strafverfahren
Als Opferanwalt ist Rechtsanwältin Diana Enzinger Ihre Stimme im Strafverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen als Ihre Nebenklägervertreter und sorgen dafür, dass Ihre Stimme gehört wird. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um alle Aspekte des Falls zu beleuchten und Ihre Rechte durchzusetzen:
- Wir bringen Beweise ein,
- stellen Anträge und
- plädieren in Ihrem Namen, um die bestmögliche Gerechtigkeit für Sie zu erreichen.
Zusätzlich zu unserer Rolle im Strafverfahren kümmern wir uns auch um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche. Dazu gehört die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen und Schäden der Straftat. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Beweise zu sammeln und sorgen dafür, dass Ihre finanziellen und emotionalen Verluste angemessen entschädigt werden. Durch unsere Unterstützung erhalten Sie nicht nur juristische Vertretung, sondern auch das Gefühl von Sicherheit und Anerkennung Ihrer Erfahrungen. Unser Ziel ist es, Ihnen durch diese schwierige Zeit zu helfen und zu einer effektiven und gerechten Lösung beizutragen.
Beispielfall der Opferanwältin Frau Enzinger
Engagierter Opferschutz nach schwerem sexuellem Kindesmissbrauch
In einem Fall war unsere Mandantin ein minderjähriges Kind, das von einem Familienmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig sexuell missbraucht wurde. Der sexuelle Missbrauchsvorwurf wurde nach Bekanntwerden von den Ermittlungsbehörden überprüft und zur Anklage gebracht.
Wir bereiteten unsere Mandantin bereits während der Ermittlungen mit der gebotenen Sensibilität auf die behördlichen Maßnahmen vor und begleiteten sie zu Vernehmungen durch die Ermittlungsrichterin. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und der Opferhilfe Sachsen e. V. konnten wir das Mädchen auf die herausfordernde Aussagesituation in der Gerichtsverhandlung vorbereiten.
Unsere Mandantin hat trotz der Belastung und des Drucks aus dem Täterumfeld umfangreich ausgesagt. Dank der fachübergreifenden, emotional stabilisierenden Vorbereitung und der abschirmenden Begleitung zur Gerichtsverhandlung konnte sie das Gericht von ihrer Unschuld überzeugen. Das Gericht hat den Täter zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das sagen die Mandanten unserer Anwaltskanzlei über uns
Frau Enzinger hat für mich ein kleines Wunder vollbracht, aber sie beherzigt dabei auch die wichtigste Eigenschaft eines Anwalts: Ehrlichkeit. Sie sagt ganz klar, was möglich ist und wo die Grenzen liegen. Emotional war ich einer extremen Belastung ausgesetzt, konnte nicht alles sofort verarbeiten und verstehen und genau deswegen wurde Frau RAin Enzinger nicht müde, mir Dinge auch mehrfach zu erläutern. Bei ihr ist man definitv gut aufgehoben.