Rechtsanwältin Diana Enzinger von der Anwaltskanzlei ADVOCATIA ist auf Strafrecht und Jugendstrafrecht spezialisiert.
Unser Ansatz basiert auf dem Grundsatz, dass jeder Mensch ein faires Verfahren verdient, unabhängig von der Situation, die zu den strafrechtlichen Vorwürfen geführt hat. Sei es eine Verkehrsunfallflucht oder schwerwiegendere Anschuldigungen wie fahrlässige Tötung – wir sind hier, um Sie zu verteidigen und zu unterstützen.
Ein frühzeitiges Eingreifen durch unsere Kanzlei kann oft entscheidend den Verlauf Ihres Verfahrens beeinflussen.
Wir vertreten Erwachsene und Jugendliche als Anwalt in allen Phasen des Straf- und Jugendstrafrechtsverfahrens. Dabei setzen wir auf unsere juristische Expertise und Unterstützung während des gesamten Prozesses.
Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die genau auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Details Ihres Falles abgestimmt ist.
Im Jugendstrafrecht setzen wir uns besonders dafür ein, die jungen Menschen nicht nur zu verteidigen, sondern auch positive Wege für ihre Zukunft zu fördern. Wir wissen, dass junge Menschen besondere Aufmerksamkeit benötigen, und wir finden Lösungen, die sowohl erzieherische als auch rehabilitative Aspekte beinhalten.
Wir beraten und vertreten Sie als Anwalt für Strafrecht und Jugendstrafrecht u.a. bei diesen Straftatbeständen:
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, welche Optionen Sie in Ihrer aktuellen Situation haben.
Jugendstrafrecht: Anwalt und Strafverteidiger für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Jugendliche (14-17 Jahre) und in manchen Fällen auch Heranwachsende (18-20 Jahre), die eine Straftat – meist Körperverletzung, Verkehrs- oder Drogendelikte - begangen haben, fallen unter das Jugendstrafrecht.
Wir sind erfahrene Strafverteidiger im Jugendstrafrecht und unterstützen Sie von Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an. Gemeinsam definieren wir ein Ziel für unsere Verteidigung und setzen dieses im Strafverfahren nachhaltig um.
Bei jugendlichen Straftätern steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Weisungen im Jugendstrafrecht sind beispielsweise:
- Eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen
- Arbeitsleistungen zu erbringen
- An einem Verkehrsunterricht teilzunehmen
- Einen sozialen Trainingskurs zu besuchen
Sie suchen einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Chemnitz, Zwickau oder dem Vogtland?
Jugendstrafrecht für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren
Das Jugendstrafrecht findet Anwendung für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn die Tat als Jugendverfehlung gewertet werden kann oder die sittliche und geistige Entwicklung des Heranwachsenden eher der eines Jugendlichen gleicht. Jugendliche unter 14 Jahren sind generell strafunfähig.
Als Pflichtverteidiger an Ihrer Seite – in Chemnitz, Zwickau und bundesweit
Pflichtverteidiger sind zugelassene Rechtsanwälte für Strafrecht, die sich bereiterklärt haben, Beschuldigte in Strafverfahren mit schweren Vorwürfen zu verteidigen. Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter haben im Rahmen einer gesetzten Frist die Möglichkeit, sich selbst einen Pflichtverteidiger zu suchen.
Pflichtverteidiger stellen sicher, dass jeder Beschuldigte ein faires und ordnungsgemäßes Strafverfahren erhält. Die finanzielle Situation des Beschuldigten spielt bei der Entscheidung, ob ein Pflichtverteidiger gestellt wird, keine Rolle. Es kommt nur darauf an, ob eine Voraussetzung für eine notwendige Verteidigung erfüllt ist.
Eine notwendige Verteidigung liegt beispielsweise vor, wenn
- die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet,
- dem Beschuldigten ein Verbrechen (z.B. Schwere Körperverletzung oder Brandstiftung) vorgeworfen wird
- ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird
- oder auch ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt.
Sie suchen einen Pflichtverteidiger? Wir stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sie haben Bedenken, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten?
Als Rechtsanwälte für Strafrecht verstehen wir, dass die Entscheidung, einen Anwalt zu beauftragen, oft von Bedenken begleitet wird. Wir wissen, dass die Sorge über hohe Kosten, Misstrauen gegenüber Anwälten oder die Angst vor öffentlicher Stigmatisierung Sie zögern lassen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Uns ist bewusst, dass Sie sich vielleicht unsicher fühlen, ob ein Anwalt Ihre Situation verbessern kann. Oder Sie befürchten sogar, dass die Einschaltung eines Rechtsbeistands Ihre Lage noch verschlimmern könnte.
In unserer Kanzlei nehmen wir diese Bedenken sehr ernst und möchten Ihnen versichern, dass wir jeden Mandanten mit größtem Respekt und Verständnis für seine individuelle Situation behandeln. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristische, sondern auch menschliche Unterstützung zu bieten, um Ihnen durch diese schwierige Zeit zu helfen.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden, der Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Rechte effektiv schützt.
Kontaktieren Sie uns, um über Ihre Bedenken zu sprechen.
In komplexen oder schwerwiegenden Fällen sollten Sie sich unbedingt von einem qualifizierten Rechtsanwalt vertreten lassen. Denn nur ein erfahrener Anwalt kann die besten Strategien zur Verteidigung entwickeln und sicherstellen, dass Ihre Rechte vollständig geschützt werden.
Kanzlei ADVOCATIA – Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht
Die Auswahl des richtigen Strafverteidigers ist von entscheidender Bedeutung, um erfolgreich durch ein strafrechtliches Verfahren zu navigieren. Unsere Rechtsanwältin Diana Enzinger ist die richtige Wahl für Sie, denn sie verfügt über umfangreiche Erfahrung und eine Spezialisierung im Strafrecht. Damit ist sie in der Lage, selbst die komplexesten Fälle effektiv zu handhaben.
Bei ADVOCATIA sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Sie selbstverständlich. Wir garantieren Ihnen, dass alle strategischen Entscheidungen in Ihrem besten Interesse getroffen werden und Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falles informiert werden.
Unsere Kanzlei steht für Integrität und ethisches Handeln – und das zahlt sich aus. Wir legen großen Wert auf Transparenz bei den Kosten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Wir sind gut erreichbar, um auf Ihre dringenden Anliegen zu reagieren.
Wir gehen in jedem Fall mit strategischem Geschick vor, nutzen unsere Verhandlungsstärke sowie umfassende Gerichtserfahrung, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen zur Seite.
Beispielfall aus der Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem sich unser Mandant – nach entsprechender Einigung mit der Unfallgegnerin – einvernehmlich vom Unfallort entfernt hatte, wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Die Unfallgegnerin erstattete im Nachhinein Anzeige. Es kam zur Anklage.
Als Anwalt für Strafrecht haben wir selbstverständlich Einsicht in die Ermittlungsakten genommen und gemeinsam mit unserem Mandanten die Verteidigung im Strafprozess vorbereitet. Wir haben die Aussagen der Unfallgegnerin sowie der weiteren Zeugen in der Ermittlungsakte gründlich analysiert. Dank der intensiven Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung vor dem Strafrichter, insbesondere der kritischen Auseinandersetzung mit den Angaben der Zeugen und der Ausarbeitung einer klaren Verteidigungstaktik, konnten wir schließlich die Glaubhaftigkeit der Aussage der Unfallgegnerin durch gezielte Fragen des Strafverteidigers vor Gericht erschüttern. Das Gericht stellte das Strafverfahren wegen Unfallflucht daraufhin ein.
Die fundierte Prozessstrategie unseres erfahrenen Verteidigers bewahrte unseren Mandanten nicht nur vor einer empfindlichen Geldstrafe, sondern auch vor der Entziehung der Fahrerlaubnis und Einträgen in die Bundeszentral- und Verkehrszentralregister.