Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Chemnitz / Zwickau / Vogtland

Außerordentlich komplex und detailliert: Dieses juristische Gebiet umfasst eine Fülle von Gesetzen, Tarifverträgen und Rechtsprechung. Ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind – entscheidend ist die Vertretung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen durch einen Anwalt. Ganz bewusst engagieren wir uns als Rechtsanwälte in der Region Chemnitz / Zwickau / Vogtland für beide Parteien. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse kommen Ihrem Mandat zugute.
Unsere Zwickauer Kanzlei ist mit der Qualifizierung von Frau Enzinger als Fachanwältin für Arbeitsrecht spezialisiert auf die Belange des deutschen Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für kleine und mittelständische Unternehmen

So breit wie der Mittelstand aufgestellt ist, so speziell sind dessen Aspekte in Bezug auf das Arbeitsrecht. Kleine und mittelständische Firmen ohne eigene Rechtsabteilung kostet es oft große Mühe, aktuell informiert zu sein. Dies gilt ebenso bei Konflikten bzw. Auseinandersetzungen mit Betriebsräten. Der Mehrwert unserer Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht besteht für unsere Mandanten in Chemnitz, Zwickau und dem Vogtland darin: Wir beraten Sie individuell und erarbeiten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen, die mit dem Vertragsverhältnis beginnen und dem aktuellen Recht entsprechen. Dadurch schaffen wir Rechtssicherheit, damit Sie sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sorgen wir nicht nur in Zwickau und Chemnitz, sondern auch sachsen- und bundesweit für Ihr juristisches Risikomanagement bei:

  • Gestaltung von branchenspezifischen Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen
  • Änderungskündigung, außer-/ ordentliche Kündigung
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Aufhebungsverträge
  • Freistellung des Arbeitnehmers, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis
  • Vergütungsmodelle zur Mitarbeiterbindung oder flexible
    Arbeitszeitregelungen
  • Betriebsänderung
  • Tarifvertragsrecht
  • Prozessführung

Vereinbaren Sie einen Termin zur Rechtsberatung in unserer Kanzlei.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Jedes Arbeitsverhältnis hat zwei Seiten: Das Arbeitsrecht schafft für Arbeitnehmer den nötigen Rahmen. Es berücksichtigt die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von Arbeitern, Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten zum Arbeitgeber und bietet Schutz vor dessen Willkür.

Unsere Kanzlei – mit Frau Enzinger als Fachanwältin für Arbeitsrecht – ist nicht nur in Zwickau und Chemnitz, sondern auch überregional tätig. Das Engagement umfasst jegliche arbeitsrechtlichen Fragen sowie die prozessrechtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Wir wahren Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei folgenden Anliegen:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Lohnrückstand, Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers, Rückzahlungsklausel
  • Überstunden, Urlaub
  • Haftung für Schäden
  • Mobbing
  • Abmahnungen
  • Mutterschutz- und Elternangelegenheiten
  • Arbeitslosengeld I
  • Insolvenz des Arbeitgebers

Als Arbeitnehmer haben Sie viele Rechte, die wir gern gemeinsam mit Ihnen durchsetzen möchten. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir beraten Sie gern.

Kirchliches Arbeitsrecht

Mit den Besonderheiten (z. B. Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretung) des kirchlichen Arbeitsrechts sind wir aufgrund langjähriger Erfahrung bestens vertraut und stehen Ihnen zur Seite. Unsere Rechtsanwälte helfen z.B. bei Kontroversen zwischen kirchlichen Arbeitgebern (Diakonie, Caritas etc.) und deren Arbeitnehmern weiter.

Beispielfall aus der Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitnehmer leugnet Zugang der Kündigung durch den Arbeitgeber

Unser Mandant, ein Arbeitgeber, hatte einem seiner Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt. Da das Kündigungsschreiben lediglich als Brief versandt wurde, hatte unser Mandant keinen schriftlichen Nachweis über den Zugang der Kündigung. Nach der Rechtsprechung im Arbeitsrecht ist der Zugang der Kündigung aber Voraussetzung für deren Wirksamkeit. Dies war auch dem Arbeitnehmer bekannt, weshalb er den Zugang des Kündigungsschreibens bestritt. Ebenso spekulierte der Arbeitnehmer darauf, dass die Postbotin aufgrund der Zentralisierung der Deutschen Post nicht ausfindig zu machen ist. Schriftliche und telefonische Anfragen wurden von der Deutschen Post auch nicht beantwortet. Durch engagierten Einsatz unserer Kanzleimitarbeiter konnte in dem regional zuständigen Postverteilerzentrum die zuständige Postbotin dennoch ausfindig gemacht und diese bei Gericht als Zeugin vernommen werden. Dadurch gelang es uns den Zugang der Kündigung zu beweisen und den Prozess gegen den Arbeitnehmer zu gewinnen.

Unser Mandant hat gleichzeitig durch den gewonnenen Prozess - auch aufgrund der langen Dauer - erhebliche Lohnkosten für mehrere Monate gespart, die zu zahlen gewesen wären, wäre die Kündigung aufgrund des fehlenden Zugangs nicht wirksam gewesen.