Anwaltskosten

Die Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Im Allgemeinen gestalten sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes wie folgt:

Nach dem RVG wird unterschieden zwischen einer Gebühr für eine Beratung, sowie den außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren im Zivilrecht (hierzu gehört auch das Arbeitsrecht), dem Strafrecht (inklusive des Ordnungswidrigkeitenrechts) und dem Verwaltungsrecht (nebst Sozialrecht).

Sie haben auch die Möglichkeit Beratungshilfe für eine Beratung oder außergerichtliches Tätigwerden beim für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen, wenn bei Ihnen die wirtschaftlichen Voraussetzungen aufgrund Ihrer Einkommenssituation hierfür vorliegen.

Beim gerichtlichen Tätigwerden können Sie bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen aufgrund Ihrer Einkommenssituation Prozesskostenhilfe beantragen.

Schließlich besteht die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Die für Sie anfallenden Gebühren und ob gegebenenfalls Ihre Rechtschutzversicherung dafür aufkommt, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam im Termin.