Rechtsanwalt für Strafrecht in Chemnitz, Zwickau und dem Vogtland

Ihr Strafverteidiger bei Delikten des Strafrechts

Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört zum Selbstverständnis für uns als Rechtsanwälte und steht jedem Menschen zu. Mit einem Strafverfahren kann man bereits durch alltägliche unachtsame Situationen, wie beim Kollidieren mit einem anderen PKW, konfrontiert werden. Dadurch kommt es möglicherweise zu einem Verfahren und man wird mit Vorwürfen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung oder schlimmstenfalls fahrlässiger Tötung belastet. Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Chemnitz, Zwickau oder dem Vogtland? Dann wenden Sie sich an uns.

Wir sind als Strafverteidiger mit den Belastungen für den Betroffenen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertraut und können ihn daher von Anfang an unterstützen. Das frühe Eingreifen eines Anwaltes für Strafrecht kann zudem den Ausgang eines Strafverfahrens günstig beeinflussen. Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir ein Verteidigungsziel und setzen dies nachhaltig um.

Vom Rechtsanwalt für Strafrecht werden Sie vertreten bei Folgenden Beschuldigungen:

  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
    z.B. Besitz, Erwerb, Handel, Einfuhr und Anbau von Betäubungsmitteln
  • Diebstahl und Betrugsdelikte wie beispielsweise Untreue, Missbrauch von Kreditkarten, Erschleichung von Leistungen
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben

Als Pflichtverteidiger an Ihrer Seite

Mandate der Pflichtverteidigung nimmt Frau Enzinger als Rechtsanwältin für Strafrecht nicht nur in Zwickau und Chemnitz, sondern auch darüber hinaus gern für Sie wahr.

Pflichtverteidiger sind zugelassene Rechtsanwälte sich bereiterklärt haben, Beschuldigte in Strafverfahren mit schweren Vorwürfen zu verteidigen. Dabei haben die Beschuldigten im Rahmen einer gesetzten Frist immer die Möglichkeit, sich selbst einen Pflichtverteidiger zu suchen.

Pflichtverteidiger sollen jedem Beschuldigtem ein ordnungsgemäßes Strafverfahren ermöglichen. Ob in einem Strafverfahren ein Pflichtverteidiger gestellt wird, hängt dabei nicht von der finanziellen Situation des Beschuldigten ab. Ausschlaggebend ist nur, ob eine Voraussetzung für eine notwendige Verteidigung erfüllt ist.

Eine notwendige Verteidigung liegt beispielsweise vor, wenn

  • Die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet
  • Dem Beschuldigten ein Verbrechen (bspw. Schwere Körperverletzung oder Brandstiftung) vorgeworfen wird
  • Ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird
  • Oder auch ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt.

Sollten Sie also einen Pflichtverteidiger brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beispielfall aus dem Strafrecht

Zuverlässiger Strafverteidiger in Verkehrssachen

Nach einem Verkehrsunfall, bei welchem sich unser Mandant – nach entsprechender Einigung mit der Unfallgegnerin – einvernehmlich vom Unfallort entfernt hatte, wurde wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Grund war eine im Nachhinein von Seiten der Unfallgegnerin erstattete Anzeige. Es kam zur Anklage.

Im Rahmen der Strafverteidigung nahmen wir als Anwalt für Strafrecht Einsicht in die Ermittlungsakten und bereiteten mit unserem Mandanten die Verteidigung im Strafprozess vor. Insbesondere die aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Aussagen der Unfallgegnerin sowie der weiteren Zeugen wurden gründlich analysiert. Durch die intensive Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung vor dem Strafrichter, insbesondere die kritische Auseinandersetzung mit den Angaben der Zeugen und Ausarbeitung einer klaren Verteidigungstaktik, konnte schließlich die Glaubhaftigkeit der Aussage der Unfallgegnerin durch gezielte Fragen des Strafverteidigers vor Gericht erschüttert werden – mit der Folge, dass das Gericht das Strafverfahren wegen Unfallflucht einstellte.

Die Entwicklung der fundierten Prozessstrategie eines erfahrenen Verteidigers bewahrte unseren Mandanten vor empfindlicher Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragungen in Bundeszentral- und Verkehrszentralregister.