Unterstützung Schweizer Unternehmen bei Verhandlungen mit deutschen Vertragspartnern:
Wirtschaftlich und rechtlich stehen die Schweiz und Deutschland in engem Kontext. Mehr als 200 bilaterale Verträge regeln die Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, den Luft- und Landverkehr, die Landwirtschaft und die Forschung. Ungeachtet ihres europäischen Sonderstatus ist die Schweiz eng mit der EU verflochten. Für die Unternehmenspraxis heißt das, Verträge zweckmäßig und sorgfältig zu gestalten. Damit Schweizer Unternehmen Risiken bei Verträgen mit Deutschen Vertragspartnern vermeiden, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes, der Schweizer und Deutsche Unternehmen im Vertragsrecht unterstützt.
Was kann der Anwalt für Deutsche und Schweizer Unternehmen im Vertragsrecht tun?
Unser Ziel ist die Unterstützung von Deutschen und Schweizer Unternehmen bei deren Vertragsgestaltung und -umsetzung. Frau Enzinger ist Mitglied der Deutsch-Schweizerischen Juristenvereinigung e. V., sowie von BNI und verfügt dadurch über ein umfangreiches Netzwerk in Deutschland und der Schweiz. So kann in beiden Ländern beispielsweise auf die Zusammenarbeit mit Unternehmens- bzw. Steuerberatern und natürlich Rechtsanwaltskollegen zurück gegriffen werden.
Ihre Rechtsanwältin für Vertragsrecht unterstützt Deutsche und Schweizer Unternehmen bei:
- Anpassung & Gestaltung von Verträgen
- Klärung zur Streiterledigung vor der Handelskammer Deutschland Schweiz
- Kommunikation mit Behörden
- Grenzüberschreitendes Arbeitsrecht
Sie haben Fragen zum grenzüberschreitenden Handel? Gern steht Frau Enzinger Ihren unternehmerischen Vorhaben zur Seite. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Die Kanzlei für Vertragsrecht in Zwickau ist in der mitteldeutschen Wirtschaftsregion Chemnitz – Zwickau ansässig. Sie erreichen uns bequem über die Bundesautobahnen A 4 und A 72. Die Flughäfen Leipzig-Halle bzw. Dresden sind ca. 100 km entfernt.